Vom Vortheile der Versicherung des menschlichen Lebens

Die Möglichkeiten zum Zeitvertreib außer Haus sind dieser Tage bekanntermaßen reichlich beschränkt. Wer stattdessen im Internet „ausgehen will“, findet dazu auf einem neuen Portal der Österreichischen Nationalbibliothek eine gute Gelegenheit.

Das Angebot mit dem Namen „ÖNB Digital“ beherbergt derzeit 1,2 Millionen Objekte, darunter 600.000 Bücher, 220.000 Fotografien, 210.000 Grafiken, 77.000 Postkarten, 30.000 Papyri, 15.000 Handschriften.

Noch heuer sollen es über 2,7 Millionen werden, durch Integration der Daten aus dem digitalen Zeitungslesesaal („Anno“) und den historischen Rechtstexten („Alex“).

Um nach einem bestimmten Thema zu suchen, gibt man einfach das gewünschte Stichwort im Suchfeld ein, die Trefferliste lässt sich durch Filter verfeinern.

Marketing anno 1853

Auch für Versicherungs- und hier speziell geschichtlich Interessierte gibt es einiges zu sehen. Zum Beispiel die „Darstellung des Wesens und der Vortheile der Versicherung des menschlichen Lebens“, die die k.k. privilegirte Erste österreichische Versicherungs-Gesellschaft zu Wien 1853 herausgegeben hat.

„Unter allen Einrichtungen, welche nach und nach zur Verbesserung der gesellschaftlichen Zustände gemacht worden sind, nimmt das Versicherungswesen einen der ersten Plätze ein, denn es sichert gegen den Verlust erworbener Besitzthümer“, ist dort gleich zu Beginn zu lesen.

Ein paar Sätze weiter erfährt der potenzielle Kunden in erfrischend klaren Worten, warum der Abschluss einer Versicherung nicht weniger als eine Frage der Intelligenz ist: „Die Vortheile solcher Versicherungen sind so einleuchtend, daß verständige Leute es sich zum größten Vorwurfe machen würden, ihr Vermögen gegen irgend einen solchen Fall, der Verluste drohen könnte, nicht versichert zu haben; und sie ergreifen diesen Weg.“

Im Übrigen gebe es aber noch eine Art der Versicherung, „welche in ihrer Wichtigkeit leider noch nicht genug erkannt ist, und welche gleichwohl den entschiedensten Einfluß auf Familienglück und Wohlstand äußert: es ist dies die Versicherung auf das menschliche Leben.“ Mehr darüber hier: http://data.onb.ac.at/rep/1042A02A

Naturkatastrophen-Versicherung – ein Jahrhundert(e)projekt

Wer bisher das Gefühl verspürte, die Diskussion um eine Naturkatastrophen-Versicherung ziehe sich nun schon über Jahren hin, irrt sich nicht. Höchstens im Zeithorizont vielleicht.

Denn tatsächlich machte sich etwa Alfred Freiherr von Hingenau bereits 1862 Gedanken über die Versicherung gegen Hochwasserschäden.

Unter anderem erfährt man dort, dass die Versicherung gegen Hochwasserschäden durch Privatvereine „bisher keinen Anklang gefunden [hat], weil sie sich für die Versicherer als zu gefährlich darstellt.“

Der Autor folgert, „daß die Hochwasserversicherung nur obligatorisch und nur mit bestimmten großen Versicherungsbezirken durchgeführt werden kann“ und „daß dies durch Privatvereine nicht erreichbar ist, sondern durch öffentliche Organe geleitet und überwacht werden muß“. Details dazu hier: http://data.onb.ac.at/rep/1042A011

Breaking News von früher

Unter anderem tauchen auch Ausgaben der „Oesterreichischen Versicherungs-Zeitung – Organ für volkswirthschaftliche Interessen“ in der Liste auf, wenn man nach „Versicherung“ sucht.

Dort kann man sich über allerlei erkundigen, was damals aktuell war, seien es Brandereignisse, Seeunfälle oder auch Nationalitäten-Streitigkeiten, die in Österreich-Ungarn offensichtlich auch in Versicherungsdingen Niederschlag gefunden haben.

Mehrere Ausgaben (hier aus dem Jahr 1874) sind zum Beispiel unter diesem Link abrufbar: http://data.onb.ac.at/rep/10668423 – mit Hilfe der Suchfunktion finden Sie noch weitere Nummern.

Im ersten Jahr des Ersten Weltkriegs

In einem Prospekt der k.k. priv. Riunione Adriatica di Sicurtà in Triest aus dem Jahr 1914 wiederum kann man über eine „Lebensversicherung mit Kriegsanleihezeichnung in beliebiger Höhe, von 2.000 Kronen aufwärts“ lesen.

Mit dieser gab das Unternehmen laut dem Dokument nicht nur jedermann die Möglichkeit, eine Er- und Ablebensversicherung zu erwerben, sondern zugleich „seine vaterländische Pflicht zu erfüllen, indem er dem Staate die zur siegreichen Beendigung des Krieges erforderlichen Mittel beistellt“.

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